Crésus Lohnbuchhaltung

31.3Die Steuertarife

Seit dem 1. Januar 2014 gilt für die ganze Schweiz eine einheitliche Codenomenklatur.
Seit dem 1. Januar 2021 wurden die Berechnungsmethoden teilweise harmonisiert. Es gibt schweizweit nur noch zwei Berechnungsmethoden (Jahres- oder Monatsmodus).


Die Steuersätze sind weiterhin in der Verantwortung der Kantone.

Die Kirchensteuer kann in allen Kantonen ausser Genf, Wallis, Waadt und Neuenburg mit der Quellensteuer erhoben werden.

31.3.1Die üblichen Steuertarife

  • Steuertarif A – alleinstehende Person: alleinstehende oder getrennte Person, die mit keiner anderen Person den Haushalt teilt.
  • Steuertarif B – alleinverdienende verheiratete Person: Ehepaar, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt, nur ein Ehepartner ist berufstätig.
  • Steuertarif C – doppelverdienende verheiratete Person: Ehepaar, das in einem gemeinsamen Haushalt lebt, beide Ehepartner sind berufstätig.
  • Steuertarif H – alleinstehende Person mit Kindern zusammenlebend: alleinstehende Person, die mit Kindern oder hilfsbedürftigen Personen zusammenlebt, für deren Unterhalt sie hauptsächlich verantwortlich ist.

Hinweis: Die Quellensteuerverordnung stellt die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleich.

31.3.2Besondere Steuertarife

  • Steuertarif E – vereinfachte Abrechnung (wird nur von den Ausgleichskassen verwendet).
  • Steuertarif F – Grenzgänger Italien, verheiratet, doppelverdienend: in Italien wohnhafter Angestellter, dessen Ehepartner eine Erwerbstätigkeit ausserhalb der Schweiz ausübt.
  • Steuertarif G – Ersatzeinkünfte erzielt (werden nicht über den Arbeitgeber ausgerichtet).
  • Steuertarife I, J, K – gilt für Vorsorgeleistungen.
  • Steuertarif L – Grenzgänger Deutschland alleinstehend: in Deutschland wohnhafter alleinstehender Angestellter, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs A.
  • Steuertarif M – Grenzgänger Deutschland verheiratet alleinverdienend: in Deutschland wohnhafter verheirateter Angestellter mit einem einzigen Einkommen, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs B.
  • Steuertarif N – Grenzgänger Deutschland verheiratet doppelverdienend: in Deutschland wohnhafter verheirateter Angestellter, beide Ehepartner sind erwerbstätig, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs C.
  • Steuertarif P – Grenzgänger Deutschland alleinstehend mit Kindern zusammenlebend: in Deutschland wohnhafter Angestellter, der mit einer unterhaltsberechtigten Person zusammenlebt, gemäss den Bedingungen des Steuertarifs H.
  • Steuertarif Q – Grenzgänger Deutschland, Ersatzeinkünfte: in Deutschland wohnhafter Angestellter, der eine Nebenbeschäftigung ausübt (Nebeneinkommen), gemäss den Bedingungen des Steuertarifs G.

31.3.3Die Codes

Die Codes bestehen aus drei Zeichen:

  • Das erste Zeichen ist ein Buchstabe, der die Kategorie angibt (A, B, C …).
  • Das zweite Zeichen ist eine Zahl (0 bis 9), die die Anzahl Kinder für den Familienkoeffizienten angibt.
  • Das letzte Zeichen kann ein Y (Yes) oder N (No) sein und gibt an, ob die Kirchensteuer mit der Quellensteuer zu erheben ist.

2021 können Quellensteuerpflichtige in folgenden Kantonen spezifisch der Kirchensteuer unterstellt werden:

Beispiele:

  • A0N: Alleinstehende Person ohne Kind, ohne Kirchensteuer.
  • B3Y: Verheiratete Person, 3 Kinder, mit Kirchensteuer.
  • C1N: Doppelter Steuertarif (der Ehepartner arbeitet ebenfalls), 1 Kind, ohne Kirchensteuer.

31.3.4Einige Bemerkungen

  • Die Steuertarife A1–A6 gelten für eine alleinstehende Person, die nicht mit den Kindern im selben Haushalt wohnt, für die sie aber aufkommt. Dieser Steuertarif darf nur mit Genehmigung der Steuerverwaltung angewandt werden.
  • Der Steuertarif B gilt für ein Ehepaar, bei dem nur einer der Ehepartner eine Erwerbstätigkeit ausübt, die zwangsläufig dem Haupterwerb entspricht.
  • Der Steuertarif C «Doppelverdiener» gilt für Ehepaare, bei denen beide Ehepartner gleichzeitig eine Erwerbstätigkeit ausüben, von denen mindestens einer dem Haupterwerb entspricht.
  • Steuertarif H «alleinstehende Person mit Kindern zusammenlebend» gilt für alleinstehende Personen, die mit Kindern oder hilfsbedürftigen Personen zusammenleben, für deren Unterhalt sie aufkommen.
  • Die Steuertarife I, J und K gelten für Vorsorgeleistungen.
  • Die Tarife gelten unabhängig vom Beschäftigungsgrad des Angestellten (es gibt für einen Nebenerwerb oder ein Nebeneinkommen keinen spezifischen Tarif mehr).

31.3.5Welcher Steuertarif ist zu wählen?

Anhand der obigen Angaben ist der Quellensteuercode in den Daten des/der Angestellten zuzuweisen.

Crésus weist nicht automatisch einen Code zu. Das obliegt Ihrer Zuständigkeit.

Es ist wichtig, dass der richtige Code ausgewählt wird. Das folgende Schema ist eine Entscheidungshilfe, jedoch kein offizielles Dokument.

Bestehen Zweifel zum anzuwendenden Steuertarif, wenden Sie sich an die Steuerbehörde des betreffenden Kantons.

  1. Einzubeziehende Einkommen:
    • Einkommen aus einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit.
    • Ersatzeinkünfte (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall usw.).
  2. Die Steuerbehörde legt bei einer Einsprache innerhalb der Rechtsmittelfrist (in der Regel bis 31. März des Folgejahres und unter Auflagen) fest, ob der Steuertarif H einem Elternteil/Partner eines Konkubinatspaars gewährt werden kann.
  3. Verheiratet oder «eingetragene Partnerschaft».
  4. und (5) die Wahl des Steuertarifs B oder C hängt von der internationalen Organisation ab. Es gelten die kantonalen Weisungen.

In bestimmten Fällen entspricht der gewählte Code nicht dieser Entscheidungstabelle. Crésus zeigt dann einen Warnhinweis an. Beispiel:

In diesem Fall ist die Option Spezialcode nach Absprache mit kant. Steueramt zu verwenden:

Grenzgänger

Das Grenzgängerbesteuerungsabkommen mit Frankreich sieht vor, dass der Angestellte – sofern die Bedingungen erfüllt sind – in Frankreich der Quellensteuer unterstellt werden kann (er muss dazu eine Bescheinigung des steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich vorlegen).
In diesem Fall ist nicht der Code <keiner> zu verwenden, sondern der Code Sondervereinbarung mit Frankreich. so kann Crésus den Angestellten in die Namensliste der Grenzgänger sowie in die Exportdatei der Grenzgänger, die im Kanton Waadt zu verwenden ist (Menü Personal > Exportieren), aufnehmen.

In Deutschland oder in Italien wohnhafte Angestellte sind der Quellensteuer gemäss einem besonderen Steuertarif unterstellt.

Besteuerung eines deutschen Grenzgängers im Kanton Waadt

Der von der Waadtländer Steuerbehörde vorgeschlagene Steuertarif umfasst keinen besonderen Code für einen deutschen Grenzgänger, der jeden Tag nach Hause zurückkehrt. Der Angestellte ist ggf. dem ordentlichen Steuertarif zuzuweisen und die spezifische Option Deutscher Grenzgänger ist zu aktivieren.

Crésus Lohnbuchhaltung wendet nun einen festen Steuersatz von 4,5 % an.

Änderung der Situation unter dem Jahr

Ändert sich der Steuercode im Laufe des Jahres, etwa bei einer Änderung der familiären Situation, gilt der neue Code ab dem nächsten berechneten Lohn.

Soll die Codeänderung rückwirkend gelten, verwenden Sie das Feld Datum des Steuertarifwechsels, um eine Korrekturberechnung auszulösen:

Bestehende Löhne müssen nicht erneut berechnet werden, die Korrektur erfolgt beim nächsten berechneten Lohn. Die Korrektur wirkt sich auf die vorherigen Löhne aus und führt zu einer Lohnkorrektur, die im Lohn des betreffenden Monats unter Rückwirkende Korrektur ausgewiesen wird.

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