Crésus Lohnbuchhaltung

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  1. 0 - Inhalt
  2. 1 - Einleitung
  3. 2 - Erste Schritte
  4. 3 - Arbeitsumgebung
  5. 4 - Weitere Funktionen
  6. 5 - Elektronische Zahlungen (ISO-20022-Dateien)
  7. 6 - Löhne verbuchen
  8. 7 - Der Verbuchungsmechanismus Crésus Synchro
  9. 8 - Lohnausweise drucken
  10. 9 - Die Abrechnungen über Swissdec exportieren
  11. 10 - Zum folgenden Jahr übergehen
  12. 11 - Speichern/Sichern
  13. 12 - Öffnen/Wiederherstellen
  14. 13 - Eine neue Lohnbuchhaltung erstellen
  15. 14 - Übernahme und Migration von Dateien
  16. 15 - Wechsel zum nächsten Jahr
  17. 16 - Anwendungsbeispiele
  18. 17 - Felder
  19. 18 - Eingabe
  20. 19 - Menü Unternehmen
    1. 19.1 - Unternehmensstammdaten
    2. 19.2 - Arbeitsorte
    3. 19.3 - Versicherungen
    4. 19.4 - Eingabemaske
    5. 19.5 - Die verschiedenen Versicherungen
      1. 19.5.1 - Registerkarte AHV/ALV
      2. 19.5.2 - Registerkarte FAK
      3. 19.5.3 - Registerkarte UVG
      4. 19.5.4 - Registerkarte UVGZ
      5. 19.5.5 - Registerkarte KTG
      6. 19.5.6 - Registerkarte BVG
      7. 19.5.7 - Registerkarte HK
      8. 19.5.8 - Registerkarte Speziell
    6. 19.6 - Koeffizienten
    7. 19.7 - Felder definieren
    8. 19.8 - Datenkontrolle
    9. 19.9 - Zugriffe definieren
    10. 19.10 - Quellensteuer
    11. 19.11 - Verbuchung für die Finanzbuchhaltung
    12. 19.12 - Abteilung
    13. 19.13 - Zahlperioden
    14. 19.14 - Feiertage
    15. 19.15 - Vom Vorjahr übernehmen
    16. 19.16 - Passwörter
    17. 19.17 - Spion
  21. 20 - Menü Personal
  22. 21 - Menü Optionen
  23. 22 - Swissdec
  24. 23 - Crésus Partout
  25. 24 - Dokumente per E-Mail verschicken
  26. 25 - PDF-Dokumente erstellen
  27. 26 - CSV-Export
  28. 27 - Einstellungen für die Eingabe vornehmen
  29. 28 - Verwaltung der Vorlagen
  30. 29 - Maske Druckmodus
  31. 30 - Vorlagen zeichnen
  32. 31 - Der Formeleditor
  33. 32 - Berechnung der Quellensteuer
  34. 33 - Vorlagen für ISO-Zahlungen
  35. 34 - Lohngleichheitsanalyse mit Crésus und Logib
  36. 35 - Erweiterungen von Crésus Lohnbuchhaltung

19.5Die verschiedenen Versicherungen

Für alle Versicherungen sind die Angaben des Versicherers sowie die Vertragsnummer und die Kundennummer zu erfassen. Im Folgenden werden daher nur die Eigenheiten jeder Versicherung beschrieben.

19.5.1Registerkarte AHV/ALV

Übermittlungsart

Zu den üblichen Übermittlungsarten können die AHV-Kassen auch Eintritts- und Austrittsmeldungen verarbeiten.

  • Mit der Option Swissdec-Benutzung mit PIV ohne Ein-/Austritte werden die Ein- und Austritte nicht in die Datei geschrieben.
  • Wenn der Versicherer Dateien im Swissdec-Format über sein eigenes Portal akzeptiert, wählen Sie die Übermittlungsart Swissdec-Benutzung mit EIV ohne Verschlüsselung.
Swissdec-Nummer

Die Nummern der Ausgleichskassen sind immer im Format nnn.nnn zu erfassen, z. B. 022.000.

In der Regel sind die AHV- und die Familienausgleichskasse dieselbe. Wenn eine AHV-Kasse und eine FAK dieselbe Swissdec-Nummer aufweisen, verbindet Crésus sie.

In diesem Fall werden bei der Übermittlung der Jahresabrechnung die Daten für beide Kassen gleichzeitig übermittelt.

Falls die entsprechende Kasse nicht erstellt wurde, wird das angezeigt.

Wenn es sich um separate Kassen handelt, können Sie diese Meldung ignorieren.

Koeffizienten

Die AHV-Koeffizienten – Alter und Satz – sind für alle Kassen gleich und werden von Crésus bei Bedarf Anfang Jahr aktualisiert. Daher werden diese Einstellungen nicht hier erfasst, sondern unter Einstellungen. Dazu klicken Sie auf den Link Globale Einstellungen:

Geben Sie auch den Satz für die Verwaltungskosten an, die zulasten des Arbeitgebers gehen.

19.5.2Registerkarte FAK

Übermittlungsart

Es stehen dieselben Übermittlungsarten zur Verfügung wie für die AHV-Kassen.

Bei einer Übermittlung der Jahresabrechnung über Swissdec werden gleichzeitig die AHV- und die FAK-Daten derselben Ausgleichskasse übermittelt.

Swissdec-Nummer

In der Regel handelt es sich bei der Familienausgleichskasse und der AHV-Kasse um dieselbe Ausgleichskasse (siehe oben). Es sei hier auf die oben erwähnten Besonderheiten der Swissdec-Nummer und den Link verwiesen.

Code

Wenn Sie die Kasse erstellen, müssen Sie den Kanton mit der offiziellen Abkürzung angeben. Dieser Code wird verwendet, um den Angestellten mit der Kasse zu verbinden, welche die Familienzulagen ausrichtet.

Familienzulagen

Obwohl bei den meisten Kantonen nur zwischen einer Zulage für Kinder im schulpflichtigen Alter und einer Ausbildungszulage für Kinder in der Berufsausbildung unterschieden wird, bietet Crésus drei Kategorien an, etwa für den Kanton Solothurn.

In mehreren Kantonen gibt es eine zusätzliche Zulage für Grossfamilien. Im obigen Beispiel wird ab dem dritten Kind eine zusätzliche Zulage von 80.00 ausgerichtet.

Sie können die Zulagensätze an Altersgruppen knüpfen. Das Kind wird anhand des Geburtsdatums, das Sie bei den Daten des/der Angestellten in der Registerkarte Zulagen eingegeben haben, automatisch der richtigen Altersgruppe zugewiesen.

Das Kind wird im Monat nach seinem Geburtstag der folgenden Altersgruppe zugeteilt. Wenn Sie in den Einstellungen der Kasse keine Altersgruppen festlegen, müssen Sie die Kategorie für jedes Kind manuell in der Registerkarte Zulagen in den Daten des/der Angestellten angeben: Verwenden Sie das Feld Zulage für.

In gewissen Fällen werden die Zulagen im Verhältnis zur Arbeitszeit oder zum Beschäftigungsgrad ausgerichtet. Der Satz für diese Teilzulagen wird im Datensatz des/der einzelnen Angestellten eingegeben.

Auszahlungsart

Je nach Kasse werden die Kinderzulagen von der Kasse direkt bezahlt oder über den Arbeitgeber mit dem Lohn überwiesen. Stellen Sie die Option Direkt von der Familienausgleichskasse bezahlte Zulagen entsprechend ein.

Beiträge

Der FAK-Beitrag geht in der Regel vollständig zulasten des Arbeitgebers. Aber ein Teil kann auch auf die Angestellten abgewälzt werden, etwa im Kanton Wallis. Der Beitrag wird prozentual auf dem AHV-Lohn berechnet.

In gewissen Fällen wird der Beitrag für den Berufsbildungsfonds (BBF) nicht mit dem FAK-Beitrag in Rechnung gestellt. Sie können die beiden Sätze erfassen.

Einstellungen des/der Angestellten

Die Angabe, ob Kinder vorhanden sind, die zu einem Bezug von Familienzulagen berechtigen, wird in den Daten des/der Angestellten in der Registerkarte Zulagen vorgenommen. Die Anzahl Kinder der Kategorien A, B oder C bestimmt den Gesamtbetrag der Familienzulagen, auch für Grossfamilien. Wir empfehlen Ihnen, die vorhandenen Felder zu nutzen, um die Daten jedes Kindes zu erfassen.

19.5.3Registerkarte UVG

Swissdec-Nummer – die Suva

Die Swissdec-Nummer der Suva lautet S999. Wenn Sie einen Versicherer mit dieser Nummer hinzufügen, brauchen Sie Namen und Adresse nicht einzugeben, weil Swissdec die Suva besonders behandelt.

Code und Kategorie

Die Unfallversicherung umfasst einen Anteil für die Berufsunfallversicherung (BUV), der immer vom Arbeitgeber übernommen wird, und einen nicht beruflichen Anteil (NBUV), der in der Regel zulasten des/der Angestellten geht, der aber auch vom Arbeitgeber bezahlt werden kann. Arbeitet der/die Angestellte weniger als 8 Stunden pro Woche, wird kein NBUV-Abzug vorgenommen. In einzelnen Fällen wird der Unfallversicherungsbeitrag gar nicht vom Lohn des/der Angestellten abgezogen.

Bei der Erstellung einer neuen Personengruppe bei einer Unfallversicherung werden automatisch die folgenden vier Kategorien erstellt:

  • 0: nicht BUV-versichert
  • 1: BUV- und NBUV-versichert, mit NBUV-Abzug
  • 2: BUV- und NBUV-versichert, ohne NBUV-Abzug
  • 3: Nur BUV-versichert, deshalb kein NBUV-Abzug
Sätze

Die Beitragssätze werden festgelegt, wenn der Code 1 gewählt wurde.

Übernimmt der Arbeitgeber den NBUV-Anteil, ist der Satz des NBUV-Anteils nicht beim Arbeitgebersatz, sondern beim Arbeitnehmersatz zu erfassen. Bei der Wahl des UVG-Codes in den Daten des/der Angestellten ist der Code 2 auszuwählen, z. B. A2.

Es kommt auch vor, dass der NBUV-Anteil teilweise vom Arbeitgeber getragen wird. Dann wird der Gesamtsatz auf den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberteil aufgeteilt. In diesem Beispiel beträgt die UVGZ-Prämie 1,15 %, wovon 0,65 % zulasten des/der Angestellten gehen und 0,5 % zulasten des Arbeitgebers:

19.5.4Registerkarte UVGZ

Es gibt drei Prämienkategorien:

  • Kat. 0 (Fixe oder nicht versichert): Die Prämien werden nicht prozentual zum erfassten Betrag berechnet, sondern es handelt sich um fixe Prämien, die direkt in den Daten des/der Angestellten erfasst werden. Die fixe Prämie kann 0.– betragen.
  • Kat. 1: Prämien, die auf dem Lohnanteil zwischen 0.– und der UVG-Obergrenze berechnet werden (148 200.– im Jahr 2017). Diese Obergrenze kann nicht geändert werden.
  • Kat. 2: Prämien der Zusatzversicherung mit erhöhter Obergrenze, die in der Regel auf dem Lohnanteil zwischen der Untergrenze von 148 200.– und der erhöhten Obergrenze berechnet werden. Die Untergrenze kann geändert werden. Bei einer fehlenden Obergrenze geben Sie 0.– ein.
  • Kat. 3: Prämien, die auf der AHV-Lohnbasis berechnet werden, im Allgemeinen zwischen 0.– und einer bestimmten Obergrenze.

Bezahlen die Angestellten keine Beiträge an eine Versicherung, sollten sie einer UVGZ-Kategorie 0 (also prämienfrei) zugeteilt werden. Diese Angestellten sind somit zwar in der Personengruppe enthalten, jedoch in der Kategorie «nicht versichert». Wenn bei zwei verschiedenen Versicherern eine Zusatzunfallversicherung für dieselbe Person abgeschlossen wurde, müssen die beiden Kassen unter Angabe der entsprechenden Sätze Angestellter / Arbeitgeber definiert werden. Der Angestellte ist ihnen unter Verwendung der beiden Positionen UVGZ(1) und UVGZ(2) zuzuteilen. In einem solchen Fall können die Zusatzversicherungen mit erhöhter Obergrenze nicht verwendet werden.

19.5.5Registerkarte KTG

Einstellungen

KTG steht für Krankentaggeld. Wie die EO bei Militärdienst und Mutterschaft deckt das KTG den Lohnausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Code und Kategorie

Die Bemerkungen für die UVG-Kategorien (§19.5.4 Registerkarte UVGZ) gelten analog.

19.5.6Registerkarte BVG

Die zweite Säule soll die AHV-Altersrente ergänzen. Daher wird die Prämie nicht gestützt auf die AHV-Basis berechnet, sondern auf einen Betrag, der allgemein koordinierter Lohn genannt wird.

Die meisten Kassen kommunizieren den Betrag der zu erhebenden Prämien auf der Basis eines ungefähren Jahreslohnes, der zu Beginn des Jahres gemeldet wird. Die zu erhebende fixe Prämie wird direkt in der Registerkarte Kassen der Daten des/der Angestellten erfasst. In diesem Fall müssen die Felder zur Berechnung des koordinierten Lohnes nicht ausgefüllt werden.

Wenn die Kasse die Beitragssätze mitteilt, ist der koordinierte Lohn anzugeben. Dabei handelt es sich um den Betrag, von dem der Beitrag abgezogen wird.

Den koordinierten Lohn definieren

Die BVG-Prämie wird nur auf dem koordinierten Lohn erhoben. Der versicherte AHV-Lohn ist der Anteil des Lohns, der sich zwischen einer Untergrenze und einem Höchstbetrag befindet. Der koordinierte Lohn berechnet sich, indem der Koordinationsabzug vom BVG-pflichtigen Lohn abgezogen wird.

Liegt der berechnete Betrag unterhalb des minimalen koordinierten Lohns, wird die Prämie auf dem minimalen koordinierten Lohn berechnet.

  • Pflichtig ab: Untergrenze für die BVG-Pflicht
  • Bis zum Maximum von: Obergrenze für den BVG-pflichtigen Betrag
  • Koordinationsabzug: Betrag, der vom BVG-pflichtigen Betrag abzuziehen ist
  • Minimaler koordinierter Lohn: Mindestbetrag für die BVG-Pflicht
  • Maximalalter Mann/Frau: Höchstalter für die Beitragspflicht

Die obigen Beträge sind die vom Bund für 2019 vorgegebenen Beträge.

Altersgruppen

Die BVG-Prämie wird bei allen Mitarbeitenden erhoben, in der Regel ab dem 18. Altersjahr und bis zum Rentenalter.

Wenn ein neuer Code erstellt wird, muss das Höchstalter erfasst werden, ab dem keine Beiträge mehr erhoben werden, grundsätzlich ab dem Rentenalter.

Crésus schlägt standardmässig eine erste Altersgruppe mit Anfangsalter 18 vor.

Anschliessend werden mit Neue Altersklasse vier Altersgruppen hinzugefügt: 25 bis 34 Jahre, 35 bis 44 Jahre, 45 bis 54 Jahre, 55 Jahre bis zum Rentenalter. Anzugeben ist jeweils nur das Anfangsalter der Gruppe.

Zu Jahresbeginn wird der Angestellte automatisch der entsprechenden Altersgruppe zugewiesen.

Sätze

Für jede Altersgruppe werden die Sätze für den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberanteil angegeben.

Personen unter 25 bezahlen keine Vorsorgebeiträge, sondern nur eine Risikoprämie, weshalb ihr Satz sehr tief ist.

Für 2021 betragen die vom Bund festgelegten Mindestsätze:

Altersgruppe Taux
25–34 Jahre 7 %
35–44 Jahre 10 %
45–54 Jahre 15 %
55–65 (64) Jahre 18 %

Der Arbeitgeberanteil muss mindestens dem Arbeitnehmeranteil entsprechen.

Es kann vorkommen, dass eine Kasse nicht alle fünf Altersgruppen benutzt oder den koordinierten Lohn nicht wie oben angegeben berechnet und etwa einen identischen Satz für alle Angestellten verwendet, ab dem ersten Franken des BVG-pflichtigen Lohns. Einige Kassen verwenden eine sechste Altersgruppe für die Angestellten, die über das Rentenalter hinaus weiterarbeiten.

19.5.7Registerkarte HK

In einigen Fällen müssen Beiträge für eine Kollektiv- oder eine private Krankenversicherung zurückbehalten werden, welche die Heilungskosten (HK) decken.

Um eine Definition für eine Versicherung hinzuzufügen, klicken Sie auf die Schaltfläche Hinzufügen.

Codes und Kategorien

Für diese Art Versicherung gibt es weder einen Code noch eine Kategorie. Im Feld HK in der Registerkarte Kassen der Daten des/der Angestellten wird nur der Name der Versicherung angezeigt.

Koeffizienten

  • Mindestalter: Alter, ab dem die/der Angestellte beitragspflichtig ist.
  • Satz (%): auf die Basis Krankenkassenbeitrag angewendeter Prämiensatz.
  • Fest: jeden Monat fest abgezogener Betrag. Der Gesamtabzug entspricht der Summe des Festbetrags und des Beitrags zum oben definierten Satz.
  • Aufteilung: Dieser Wert bestimmt, wie der Festbetrag zu entrichten ist, wenn ein Angestellter weniger als 30 Tage im Monat gearbeitet hat. Hier drei Beispiele für Aufteilungswerte:

1: Der ganze Festbetrag wird erhoben, unabhängig von der Anzahl im Monat gearbeiteter Tage.

2: Für 1 bis 15 Tage Beschäftigung ist die Hälfte des Festbetrages zu entrichten,

für 16 bis 31 Tage Beschäftigung ist der gesamte Festbetrag zu entrichten.

30: Der Festbetrag wird für jeden einzelnen gearbeiteten Tag berechnet.

  • Höchstlohn: Lohnobergrenze für die Beitragsberechnung in Prozent. Der Lohnanteil, der diese Obergrenze übersteigt, wird nicht berücksichtigt.

19.5.8Registerkarte Speziell

In dieser Registerkarte können Versicherungsdefinitionen aus einer anderen Datei übernommen werden oder eine «Stapelverarbeitung» von Daten vorgenommen werden, ohne in die Daten aller Angestellten gehen zu müssen.

Versicherungsdefinitionen importieren

Um die Versicherungsdefinitionen zu importieren, müssen Sie die Art der zu importierenden Versicherung markieren und angeben, ob die Versicherungsnummern beibehalten werden sollen:

Klicken Sie auf die Schaltfläche Importieren, um die Crésus-Lohbuchhaltungs-Datei auszuwählen, aus der Sie die Versicherungsdefinitionen übernehmen wollen.

Sie können nur die Daten einer Versicherung importieren, die in ihrer laufenden Anwendung noch nicht definiert ist.

Die Versicherungen den Angestellten zuweisen

Die Zuweisung der Versicherungen zu den Angestellten kann gebündelt erfolgen. In diesem Beispiel werden wir KK, Verwaltung, Kat. 1 mehreren Angestellten zuweisen.

Nach der Wahl der Versicherungen wird mit einem Klick auf Zuweisen die Liste der Angestellten angezeigt. Wählen Sie die betreffenden Angestellten aus und klicken Sie auf OK.

Klicken Sie auf eine Spaltenüberschrift, um die Angestellten entsprechend der gewählten Spalte zu sortieren.

Die ausgewählte Versicherung ersetzt die momentan definierte Versicherung. Die neue Versicherung gilt ab dem nächsten berechneten Lohn und nicht rückwirkend.

Achtung: Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden.

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