20.1.2Ehepartner
Auf dieser Registerkarte können die Angaben zum Ehepartner oder zum eingetragenen Partner erfasst werden. Bei Angestellten, die der Quellensteuer unterstellt sind, sind diese Angaben obligatorisch. Bei der Swissdec-Übermittlung werden diese Angaben von der kantonalen Steuerverwaltung überprüft. Werden diese Daten nicht mitgeliefert, kann die Übermittlung zurückgewiesen werden.