Crésus Lohnbuchhaltung

8Lohnausweise drucken

Jeweils am Ende eines Geschäftsjahres sind verschiedene Dokumente auszudrucken und den Angestellten auszuhändigen. Die amtlichen Dokumente stehen in der Auswahl der Druckvorlage in der Registerkarte Swissdec zur Verfügung (oder Standard, wenn der Export für Swissdec nicht aktiviert wurde §21.2 Einstellungen).

Im Beispiel finden Sie solche Dokumente auch in der Registerkarte Favoriten.

Mit Crésus Lohnbuchhaltung können Sie unter anderem den von gewissen kantonalen Steuerbehörden verlangten Lohnausweis mit Barcode ausdrucken.

Wählen Sie die Vorlage 3-1: Lohnausweis und aktivieren Sie das Kontrollkästchen Mit 2-D-Barcodes:

Wenn der Barcode nicht angezeigt wird, haben Sie wahrscheinlich einige für die Erstellung des Lohnausweises erforderlichen Daten nicht eingegeben. Um die Liste der Warnungen durchzugehen, verwenden Sie den Befehl Unternehmen > Datenkontrolle.

Kantonale Regelungen

Kantone, die eine elektronische Übermittlung der Lohnausweise akzeptieren

Sie können Swissdec verwenden, um die Lohnausweise an die kantonalen Steuerbehörden zu übermitteln, was den Papierversand der Lohnausweise überflüssig macht. Folgende Kantone sind in der Lage, Lohnausweise auf elektronischem Weg entgegenzunehmen:

  • BE – Bern
  • BS – Basel-Stadt
  • FR – Freiburg
  • JU – Jura
  • LU – Luzern
  • NE – Neuenburg
  • SO – Solothurn
  • VD – Waadt
  • VS – Wallis

Wird der Wohnkanton Ihrer Angestellten in dieser Liste nicht aufgeführt (z. B. Genf), müssen Sie eine Papierkopie des Lohnausweises mit 2-D-Barcode an die Steuerbehörde schicken.

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