9.2.5Übermittlung der Daten an das BFS über Swissdec
Alle zwei Jahre bestimmt das BFS nach dem Zufallsprinzip eine gewisse Anzahl an Unternehmen, die den Fragebogen über die Lohnstruktur (SLE) des Vorjahres ausfüllen und zurücksenden müssen. Falls Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, müssen Sie diese Angaben bis 31. März 2019 übermitteln. Mit Crésus Lohnbuchhaltung und Swissdec können Sie diesen Fragebogen mit nur drei Klicks ausfüllen und versenden.
Für detaillierte Erklärungen siehe §22.9 An der Erhebung des BFS teilnehmen.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel BFS: Schweizerische Lohnstrukturerhebung.