Der ISeL-Export aus Crésus Lohnbuchhaltung wird nicht mehr unterstützt

Die Steuerverwaltung des Kantons Genf bietet auf ihrem E-Portal die Online-Registrierung der rekapitulativen Listen für die Quellensteuer an. Dies ist besonders nützlich für die Erstellung der Bescheinigung, die jedem Mitarbeiter, der der Quellensteuer unterliegt, ausgehändigt werden muss. Das Portal bietet die Möglichkeit, diese Daten in Form einer XML-Datei zu übermitteln, die Crésus Lohnbuchhaltung mit der ISeL-Erweiterung generierte.

Wenn Sie die Daten via Swissdec versenden, ist eine Bescheinigung nicht mehr zwingend erforderlich. Ein Vermerkt kann im Lohnausweis unter Ziffer 15 geführt werden.

Dieser Vermerk wird von Crésus Lohnbuchhaltung automatisch generiert, weshalb der ISeL-Export nicht weiter angeboten wird.

28 April 2021